BUND KG Cochem-Zell Mitgliederversammlung
Einladung zur BUND-Mitgliederversammlung
Montag, 06.März 2023, 19 Uhr
Hotel Brixiade in Cochem- Cond, Uferstr.13
TOP Mitgliederversammlung:
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1. Begrüßung
2. Bericht aus der Kreisgruppenarbeit
3. Sachstandsbericht zu den Planverfahren im Kreis Cochem-Zell
4. Vorstandswahl
5. Wahl von Delegierten für die Landesdelegiertenversammlung
6. Verschiedenes
BUND Stellungnahme zum IGG Alflen/Peterskaul
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BUND Kreisgruppe Cochem-Zell
Stellungnahme zur Bauleitplanung der Ortsgemeinde Alflen Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbepark“
Die BUND Kreisgruppe Cochem-Zell erhebt im Auftrag des BUND Landesverbandes RLP, folgende Einwände:
• LEP: Die vorliegende Planung widerspricht den Zielen des Landesentwicklungs- und Raumordnungsplanes.
• Es fehlt ein Zielabweichungsverfahren, da die Fläche Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Arten- und Biotopschutz sind.
• RROP: Die vorliegende Planung entspricht nicht den Vorgaben des Regionalen Raumordnungsplanes Mittelrhein/Westerwald. Eine nachhaltige Leistungsfähigkeit und Entwicklung dieses ländlichen Raumes wird zerstört. Eine effektive Raumnutzung wird damit zersiedelt, Verkehr und Lärm wird in die ländliche Region verstärkt Tag und Nacht eindringen. Durch die Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben wird dieser bisherige ländliche Raum verdichtet und verletzt die regionale Strukturpolitik. Die durch den LEP und den RROP vorgegebenen Raumstrukturen werden hier aufgeweicht und führen insbesondere zur verstärkten Beeinträchtigung durch Flächenversiegelung und Lärm im ländlichen Raum. Zumal lt. RROP dieses Gebiet als Vorbehaltsgebiet für den Arten- und Biotopschutz festgelegt ist. Ebenso lt. RROP für die Forstwirtschaftsfläche von hoher Bedeutung ist.
• Plangebiet liegt im UNESCO Geopark Vulkaneifel und wird diesen durch die weite Einsehbarkeit beeinträchtigen.
• Der Flächennutzungsplan Ulmen weist dieses Gebiet nicht als Industrie- oder Gewerbefläche aus.
• Eine Variantenprüfung hat nicht stattgefunden. Nur weil diese Flächen im Eigentum der OG ist, wird hier geplant!
• Die Fläche liegt im LSG Moselgebiet Schweich bis Trier und wird dieses beeinträchtigen.
• Landschaftsbild: Es beeinträchtigt die unter Denkmalschutz stehenden Schieferhalden Kaulenbachtal sowie das unter Denkmalschutz stehende Koster Maria Martental. Durch seitliche Bepflanzung kann dieses nicht ausgeglichen werden, da die Fläche zu diesen Denkmälern stark abfällt. In den Textfestsetzungen wird von einer maximalen Höhe der Hecken von 2,50 m gesprochen. Bei einer Bebauung von 12,5 m wird es eine weithin sichtbare Beeinträchtigung sowohl der Denkmäler, als auch der Orte Leienkaul und Müllenbach geben. Ebenso wird der Wanderweg „Wachholder-Endert-Weg“ beeinträchtigt.
• Fehlende artenschutzrechtliche Untersuchung müssen vorgelegt werden. Insbesondere das Vorkommen von Wildkatze, Rebhuhn, Fledermäusen, Schwarzstorch, Rotmilan, Uhu, Bodenbrüter, Feldhase, Hirschkäfer, Haselmaus und Gartenschläfer, Amphibien/Reptilien und Rotwild ist zu untersuchen. Nach der Vorlage werden wir eine abschließende Beurteilung einreichen.
• Diese weitere Flächenversiegelung ist abzulehnen. Freie und ausgewiesene Gewerbeflächen müssen zuerst vermarktet werden.
• Oberflächenwasser: Die unterhalb liegende Biotope „Quellbach NW und N Tonhügel“ können durch diese Planung belastet werden, dies kann auch für die Endert in ihrer Wasserqualität beeinträchtigen. Da laut den Textfestsetzungen der Boden eine geringe Versickerungseignung hat, ist ein Regenwasserabfluss direkt in diese Gebiete nicht zu vermeiden.
• Trinkwasserschutz: Die Endert ist als Trinkwasserreservat für den Kreis Cochem-Zell vorgesehen, die begrenzte Genehmigung für die Kläranlagen Müllenbach und Leienkaul bestätigen dies immer noch. Hier können durch Regenwassereinleitungen Belastungen für die Wasserqualität der Endert und somit des gesamten Ökosystems entstehen.
• Die alte Deponie im Plangebiet kann durch eine Planung und Bebauung Bodenverunreinigung und Altlasten freisetzen. Hierdurch kann das Grundwasser verunreinigt werden. Wir fordern eine vorherige Sanierung der alten Deponie. (iehe
• Die Kaltluftfläche wird beeinflusst. Im Umweltbericht wird die Wertigkeit des Klimaschutzwaldes benannt. Hier werden Beeinträchtigungen unvermeidbar sein.
• Das Schallgutachten muss sowohl die Wohnhäuser in Peterskaul sowie die angrenzenden Waldgebiete berücksichtigen.
• Notwendige Ausgleichsmaßnahmen müssen im direkten Umfeld des geplanten Interkommunalen Gewerbegebiets stattfinden.
• Durch den Bau des Gewerbegebietes kommt es zur Zerschneidung von Lebensräumen. Es wird eine Barriere errichtet, die für manche Tiere zum unüberwindbaren Hindernis werden kann, was wiederum zur Trennung von Teillebensräumen (Revieren) oder zusammenhängenden Populationen führen kann. Es können Tierwanderungen verhindert werden, wodurch sich die genetische Durchmischung von Populationen vermindert.
• Durch die Topographie des Geländes werden zur Schaffung ebener Flächen umfangreiche Erdbewegungen erforderlich. Hierdurch, wenn nicht schon durch Versiegelung der Fläche geschehen, wird die vorhandene Vegetation zerstört. (Das Bodenschutzgesetz sieht in § 2, Absatz (2) vor, dass die Funktionen des Bodens vor Verdichtung und vor anderen nachteiligen Einwirkungen auf die Bodenstruktur geschützt werden soll/muss. In Absatz (3) heißt es, dass mit Boden sparsam umgegangen werden muss, unter anderem durch Begrenzung der Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß.)
• Beeinträchtigung von Tourismus und Naherholung. Der zu den „HeimatSpuren“ gehörende „Wacholder-Endert-Pfad“ umrundet die Fläche des geplanten Interkommunalen Gewerbegebiets. Die Attraktivität dieses Wanderwegs wird durch das Gewerbegebiet nachhaltig vermindert.
Quelle: HeimatSpur Wacholder-Endert-Pfad im GesundLand Vulkaneifel (gesundland-vulkaneifel.de)
• Insgesamt würde die Attraktivität der Region durch den Bau des Interkommunalen Gewerbegebiets für Tourismus und Naherholung stark beeinträchtigt werden.
• Die nachteiligen Wirkungen, die durch das Interkommunale Gewerbegebiet entstehen würden, kämen kumulativ zu den schon vorhandenen negativen Wirkungen durch den Flugplatz Büchel hinzu. Durch den Flugplatz ist die Ortsgemeinde schon im Westen von freien Flächen abgeriegelt. Durch das Gewerbegebiet würde der Zugang zu Flächen im Norden der Ortsgemeinde teilweise behindert.
Eine weitere Stellungnahme erfolgt im weiteren Verfahren.
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Mitgliedsantrag (ausfüllbare PDF, 120 kB) hier...
Flächenfrass bei Neubaugebieten
Flächenfrass in der Verbandsgemeinde Kaisersesch
In der Verbandsgemeinde Kaisersesch planen 11 Gemeinden Neubaugebiete nach § 13b BauGB. Die Bevölkerungszahlen der Gemeinde sind in den letzten Jahren um 2 % gesunken. Dennoch wird hier weiter geplant und Flächen durch Straßen und Bebauung versiegelt.

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Fuchswelpen tot aufgefunden
In Illerich wurden Anfang Mai am Ortsrand in der Nähe eines gut besuchten Feldweges zwei tote Fuchswelpen gefunden. Das Auffinden von grob angeschnittenen Apfelstücken, die auch Bissspuren der Füchse enthielten, unmittelbar neben einem der toten Welpen legte den Verdacht nahe, dass die Füchse vergiftet worden sind. Aus diesem Grund wurden die Tiere beim Veterinäramt in Cochem zur Untersuchung abgegeben. Leider durften wir erst auf Rückfrage erfahren, dass dort jedoch aus Kostengründen und mangels konkretem Verdacht auf ein spezielles Gift keinerlei Untersuchung stattgefunden hat. Dies ist besonders ärgerlich, da neben den betroffenen Wildtieren durch solche Giftköder auch Hunde, Pferde oder womöglich sogar kleinere Kinder gefährdet sind.“

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S P E N D E N
Sie möchten die Arbeit des BUND Cochem-Zell unterstützen?
Empfänger: BUND RLP
IBAN: DE50 5509 1200 0001 5591 92
Volksbank Alzey-Worms eG
Zweck: BUND Kreisgruppe Cochem-Zell
| Der Gartenschläfer hält seinen Winterschlaf bei der BUND Kreisvorsitzenden in der Garage, neben dem Vogelfutter. :-) Ende April hat er seinen Winterschlaf beendet und seinen Schlafplatz verlassen. Mal schauen, ob er im Herbst wieder kommt. |
Spendeaufruf zur Rettung des Zeller Hamm
Die BUND Kreisgruppe Cochem-Zell wird in dem Planverfahren gegen den Ferienpark und den Hafen in Zell/Mosel anwaltlich vertreten.
Helfen Sie und durch Ihre Spende:
Spendenkonto des BUND Landesverband RLP
Volksbank Alzey-Worms eG
IBAN: DE50 5509 1200 0001 5591 92
Verwendungszweck:„Klage Marina Weingarten“
Link zur Bürgerinitiative: http://bi-zellerhamm.de/
August 2017
Der Antrag der Stadt Zell, der Ortsgemeinde Briedel und des Planungszweckverbandes „Residenz Marina Weingarten Zell/Briedel“ auf Beiladung wurde vom Oberverwaltungsgericht Koblenz abgelehnt. Während des Verfahrens über die Zulassung der Berufung ist eine Beiladung nicht zulässig.
Klage erfolgreich
P R E S S E M I T T E I L U N G
24.05.2017
BUND begrüßt Gerichtsentscheidung
Genehmigung zum Bau eines Sportboothafens in Zell/Briedel an der Mosel aufgehoben
In seinem gestrigen Urteil hat das Verwaltungsgericht Koblenz den Planfeststellungsbeschluss der SGD Nord zum Bau eines Hafens in Zell/Briedel an der Mosel aufgehoben. „Der Hafen wären ein starker Eingriff in die Natur und die Mosellandschaft. Deshalb freuen wir uns sehr, dass das Gericht die Genehmigung aufgehoben hat“, erläutert BUND-Landesvorsitzender Holger Schindler.
Das betroffene Areal liegt mitten im Landschaftsschutzgebiet Mosel und gegenüber des Vogelschutzgebietes Wälder von Cochem bis Wittlich. In die durch Weinbau geprägte Kulturlandschaft sollten 200 Ferienhäuser und ein Hafen mit 130 Bootsliegeplätzen als touristische Attraktion gebaut werden.
Wegen seiner landschaftlichen Bedeutung ist geplant, die Region als UNESCO Weltkulturerbe Mosel anzumelden. „Dem Weltkulturerbe widerspricht der Bau eines Sportboothafens mit Feriensiedlung mitten in der unzerschnittenen Kulturlandschaft“, betont Agnes Hennen, Vorsitzende des BUND Cochem-Zell.
Neben zahlreichen Bedenken und Einwänden zum Eingriff in dieses Landschaftsschutzgebiet mit wertvoller Flora und Fauna hatte der BUND im Planverfahren vorgetragen, dass das Genehmigungsverfahren völlig falsch gelaufen sei.
So hat denn auch das Verwaltungsgericht Koblenz den Planfeststellungsbeschluss zum Bau des Hafens aufgrund verschiedener Genehmigungsfehler aufgehoben. So hatte die SGD auch Baumaßnahmen genehmigt, die nicht in ihren Zuständigkeitsbereich gehörten. Hierzu gehörten die geplante Hafenpromenade als Flaniermeile für die Feriengäste, Kavernen für Kiosk und Cafes, Schankwirtschaft und Parkplatz. Laut Verwaltungsgericht fallen Entscheidungen hierüber in die Hoheit der Kommunen und unterliegen dem Baugesetzbuch.
„Das Fehlen der sachlichen Entscheidungskompetenz der SGD Nord für die Planfeststellung von Teilen des planfestgestellten Vorhabens führt zur Rechtswidrigkeit der Planfeststellung und verletzt den Kläger in seinen Rechten“ so das Urteil. Dieser Rechtfehler sei auch nicht in einem ergänzenden Verfahren heilbar, so das Gericht.
Neben diesen falschen Verfahrensabläufen sieht das Gericht auch erhebliche Abwägungsmängel bei der Erschließung. Der Moselradweg stelle in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung keine hinreichende Erschließung des Hafenvorhabens dar. Auch hier sieht das Gericht Abwägungsfehler, die zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses geführt haben.
Ob andere Einwände des Umweltverbandes BUND bestand haben, bleibt offen. Da die vorgenannten Gründe zur Aufhebung der Genehmigung führten, hatte sich das Gericht mit den weiteren Einwänden nicht befasst.
Der BUND hatte u. a. noch kritisiert, dass das geplante Vorhaben gegen das Verschlechterungsverbot gemäß Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verstoße. Dies lässt das Gericht offen. Es bemängelt jedoch, dass Untersuchungen zu möglichen negativen Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Gewässer fehlen dürften.
„Mit diesem Urteil“, so die BUND-Kreisvorsitzende Agnes Hennen, „haben wir einen wichtigen Schritt gegen diesen geplanten Eingriff in die wertvolle Mosellandschaft getan. Es sind noch viele Einwände gegen dieses Vorhaben offen, wir empfehlen den Planern die Planungen einzustellen.“
Für Rückfragen:
Agnes Hennen, Vorsitzende BUND Kreisgruppe Cochem-Zell, 02653 - 910 565,
0171 - 1222001
Sabine Yacoub, Landesgeschäftsführerin 06131 – 62706 - 0, 0174 - 9971892
Schwarzstorch gesichtet
Bereits in den vergangenen Jahren konnte der Schwarzstorch neben der Bahnstrecke Monreal-Urmersbach gesichtet werden. Heute (20.07.2015) waren 2 Schwarzstörche zu bestaunen.
Rotmilan im Kreis Cochem-Zell
Im Jahr 2012 wollen wir uns an der Zählung des Rotmilans im Kreis Cochem-Zell beteiligen. Sichtungen mit Ortsangabe können bei der BUND Kreisvorsitzenden unter 02653 - 910 565 gemeldet werden.
Kontakt
Vorsitzende:
Agnes Hennen, Heideberg 5, 56759 Kaisersesch
Tel.: 02653 -910 565 oder 0171 - 1222001